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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Sensus Pura Austria GmbH, mit Sitz in Wien, betreibt eine Crowdfunding-Plattform unter www.sensuspura.com. Auf der Plattform finden sich Projekte von Projektträgern, bei welchen sich Investoren an der Finanzierung der Projekte beteiligen können.

1. Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle Besuche und jegliche Inanspruchnahme der Dienste und Services auf der Plattform. Sie regeln die gesamten Geschäftsverbindungen der registrierten und nicht registrierten Nutzer mit der Plattformbetreiberin. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der AGB auf der Internetseite der Plattformbetreiberin www.sensuspura.com einsehen, herunterladen und ausdrucken.

(4) Vertrags- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

(5) Zwischen dem Nutzer der Plattform und der Plattformbetreiberin wird durch die Nutzung der Plattform ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, welcher ausschließlich durch diese Bestimmungen (auch als AGB bezeichnet) geregelt wird.

(6) Das (Rechts)Verhältnis zwischen der Plattformbetreiberin und dem Projektträger (Emittent) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Dieses Rechtsverhältnis wird ausschließlich über die jeweils abgeschlossenen Mandatsverträge geregelt. Selbiges gilt für das (Rechts)Verhältnis zwischen dem Investor und dem Emittenten, welches ausschließlich über die abgeschlossenen Finanzierungsverträge geregelt wird.

(7) Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Ausdruck:

 

i. Plattformbetreiberin: Sensus Pura Austria GmbH, Universitätsring 12/1. Stock, 1010 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 641684 d, ist Betreiberin einer Internetplattform, auf der Wertpapiere oder Veranlagungen zwischen Emittenten und Anlegern vermittelt werden.

ii. Plattform: Eine öffentlich zugängliche Internetplattform, auf der registrierten Nutzern/Anlegern die Möglichkeit gegeben wird, in Projekte gewisser Projektträger zu investieren.

iii. Nutzer: Jegliche Besucher dieser Website bzw. Plattform, insbesondere registrierte und unregistrierte Nutzer.

iv. Investor: Registrierte Nutzer der Plattform, die mit einem oder mehreren Projektträgern Finanzierungsverträge abgeschlossen haben.

v. Emittent: Ein Rechtsträger, welcher Wertpapiere oder Veranlagungen über die Plattform begibt oder zu begeben beabsichtigt.

vi. Finanzierungsvertrag: Vertrag, mittels dessen eine Finanzierung durch ein öffentliches Angebot über Wertpapiere oder Veranlagungen im Rahmen der Ausnahme der Prospektpflicht über die Plattform angeboten wird und zwischen dem Investor und dem Emittent/Projektträger abgeschlossen wird.

vii. Projektträger: Siehe Emittent.

viii. Zahlungsdienstleister: Von diesem werden die Darlehensbeträge des Investors entgegengenommen, um diese bis auf entsprechende Anweisung durch die Plattformbetreiberin zu verwahren und bei erfolgreichem Funding auf das Konto der Emittentin bzw. des Investors auszuzahlen.

2. Registrierung

(1) Um die Plattform in vollem Umfang nutzen und insbesondere passwortgeschützte Bereiche aufrufen zu können, ist eine Registrierung unter wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zur Person als Nutzer notwendig. Natürlichen Personen ist eine Registrierung gestattet, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und zudem unbeschränkt geschäftsfähig sind. Juristische Personen müssen durch deren vertretungsberechtigte Personen registriert werden. Jeder Verlust und jede Einschränkung der Geschäftsfähigkeit ist der Sensus Pura Austria GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Registrierung erfolgt zwingend unter vollständiger Angabe des Klarnamens (Vor- und Nachname), Geschlecht und der E-Mail-Adresse sowie der Bestätigung der AGB und der Datenschutzerklärung. Investoren müssen ihren Wohnsitz in Österreich, in Ausnahmefällen in der EU haben.

(2) Nach der Registrierung sendet Sensus Pura Austria GmbH dem Nutzer eine E-Mail zur Authentifizierung der durch den Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse zu. Die E-Mail beinhaltet einen Aktivierungslink. Durch Bestätigung des angegebenen Aktivierungslinks und Wahl eines Passworts wird die Registrierung abgeschlossen. Sodann kann der Nutzer seine Daten unter dem Punkt „Eigene Daten“ – insbesondere um Wohnsitz, Geburtstag- und ort – vervollständigen, um gemäß Punkt 4 (Ablauf der Investition) dieser AGB einen Finanzierungsvertrag abschließen zu können.

(3) Die Registrierung ist höchstpersönlich und nicht übertragbar. Dem Nutzer sind Mehrfach-Registrierungen untersagt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und Rechnung. Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der Plattform besteht nicht. Es steht Sensus Pura Austria GmbH jederzeit frei, einem Nutzer die Registrierung ohne Angabe weiterer Gründe zu untersagen sowie unter Beachtung von Punkt 8 dieser AGB (Kündigung) den Nutzungsvertrag zu kündigen.

(4) Die Registrierung sowie Anmeldung unter Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und kann zum Ausschluss von der Plattform führen. Sensus Pura Austria GmbH behält sich vor, Registrierungen, die mit Einmal-E-Mail-Adressen (sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“) erstellt wurden, sowie Registrierungen, die innerhalb von 3 Monaten nach der Erstellung nicht aktiviert wurden, ohne vorherige Ankündigung samt aller personenbezogenen Daten zu löschen.

(5) Nach Abschluss der Registrierung ist der Nutzer berechtigt, sämtliche Funktionen auf der Plattform zu nutzen, insbesondere Investitionen (Finanzierungsverträge) abzuschließen. Um die vollständige Funktion des Sensus Pura Kontos zu gewährleisten, muss der Nutzer zur Verifizierung insbesondere einen gültigen Lichtbildausweis bzw. Firmenbuchauszug, Bankverbindung inklusive Banknachweis in den entsprechenden Feldern im Kundenbackend hochladen. Die Prüfung und Verifizierung der Unterlagen erfolgt durch Sensus Pura Austria GmbH, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und im Sinne der Datenschutzerklärung. Sämtliche Daten und Angaben in dessen Profil während der Dauer der aufrechten Finanzierungsverträge bzw. während der Nutzung der Plattform sind stets wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Darüber hinaus ist der Nutzer verpflichtet, die Auskunftspflichten gemäß § 5 ff FM-GWG zu erfüllen (KYC-Prüfung). Sensus Pura Austria GmbH sind zudem Änderungen oder das Erlöschen bestehender Vertretungsberechtigungen sowie erwünschte Investment- bzw. Finanzierungsvertragsübernahmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen. Solange Sensus Pura Austria GmbH diese Informationen nicht vorliegen, gilt die Vertretungs- und Nutzungsberechtigung im bisherigen Umfang weiter. Insbesondere sind die Nutzer verpflichtet, unverzüglich jede Änderung ihres Namens, ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse und ihrer Bankverbindung im Profil zu hinterlegen. Gibt der Nutzer insbesondere Änderungen der Anschrift sowie der Bankverbindung nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen und Überweisungen als zugestellt und durchgeführt, wenn sie an die letzte vom Nutzer bekannt gegebene Anschrift sowie Bankverbindung gesendet oder überwiesen wurden. Gibt der Nutzer Änderungen seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Mobiltelefonnummer nicht bekannt, gelten Mitteilungen als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Nutzer bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Mobiltelefonnummer mitgeteilt wurden.

(6) Nutzer wählen bei der Registrierung ein Passwort und eine E-Mail-Adresse, mit denen die Anmeldung über den Login-Bereich auf der Plattform möglich ist. E-Mail-Adressen können nicht erneut vergeben werden.

(7) Im Rahmen der Registrierung kann Sensus Pura Austria GmbH den Nutzern die Möglichkeit einräumen, zusätzlich einen Benutzernamen zu wählen, mit dem auf der Plattform sichtbar mit anderen Nutzern kommuniziert werden kann (Pseudonym). Den Nutzern steht es frei, einen solchen Benutzernamen zu wählen. Wählt der Nutzer keinen Benutzernamen, kann automatisch der Klarname bei Interaktionen des Nutzers – auch außerhalb der Internetplattform – angezeigt werden. Sensus Pura Austria GmbH ist nicht verpflichtet, eine solche Möglichkeit einzuräumen. Für die unter einem Benutzernamen getätigten Äußerungen ist einzig der Nutzer verantwortlich.

(8) Der Nutzer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Nutzer ist verantwortlich für sämtliche über seinen Account vorgenommenen Handlungen. Sofern dem Nutzer eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts bekannt ist, oder Anhaltspunkte hierfür bestehen, oder Dritte unrechtmäßigerweise Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend Sensus Pura Austria GmbH mitzuteilen.

(9) Sensus Pura Austria GmbH wird auf Veranlassung des Nutzers seinen Account sofort sperren, sodass neben Sensus Pura Austria GmbH und von Sensus Pura Austria GmbH autorisierten Personen kein Dritter Zugang zu diesem Account hat.

(10) Sensus Pura Austria GmbH darf den Account eines registrierten Nutzers ohne dessen Veranlassung sperren, sofern (i) Sensus Pura Austria GmbH berechtigt ist, den Plattformnutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder (ii) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Stammdaten, insbesondere des Passworts, dies rechtfertigen oder (iii) der begründete Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen bzw. missbräuchlichen Verwendung der Stammdaten besteht. Sensus Pura Austria GmbH wird den Nutzer unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre, unterrichten. Sobald die Gründe der Sperre nicht mehr vorliegen, wird Sensus Pura Austria GmbH die Sperre aufheben und den Nutzer darüber in Kenntnis setzen.

3. Nutzung der Plattform

(1) Die Plattform dient als Bindeglied bei der Vermittlung zwischen dem Nutzer der Plattform und den Projektträgern auf der Plattform. Die Plattformbetreiberin stellt dem Nutzer Informationen über den jeweiligen Projektträger und dessen Investitionsprojekt zur Durchsicht auf der Plattform bereit. Die Plattformbetreiberin ermöglicht den Nutzern bei Interesse, direkt über die Plattform ein Angebot zum Abschluss des Finanzierungsvertrags zu stellen. Dabei erfolgt die jeweilige Annahme des Angebots durch den Projektträger unter Einschaltung der Plattformbetreiberin als Übermittlerin der Willenserklärungen. Die Plattformbetreiberin beschränkt sich neben der Zurverfügungstellung der Plattform darauf, die technischen Rahmenbedingungen für den Abschluss sowie die Annahme eines Angebots zu schaffen, den Versand von Unterlagen zu organisieren und den Projektträgern und Nutzern im gegenseitigen Interesse Willenserklärungen zu übermitteln, insbesondere die Koordination des Vertrags- und Datenmanagements.

Der Investor bevollmächtigt die Plattformbetreiberin, den jeweiligen Projektträger, Sicherheitengeber und/oder etwaige Dritte zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erfüllung der aus den jeweiligen Finanzierungsverträgen resultierenden (Verzugs-)Zins-, Kapital- und anderer Zahlungsverpflichtungen aufzufordern. Projektspezifische Anfragen und Fragen, die Nutzer an die Plattformbetreiberin oder an Projektträger richten, darf diese an den jeweils anderen zur Beantwortung weiterleiten. Darüber hinausgehende Leistungen werden von der Plattformbetreiberin nicht erbracht. Die Plattformbetreiberin ist nicht Vertragspartei im Verhältnis des zwischen dem Nutzer und dem Projektträger abzuschließenden Finanzierungsvertrags. Für Mitteilungen an die Anleger bedient sich die Plattformbetreiberin des internen Postfachs sowie externer Telekommunikationsmittel, insbesondere Telefon, E-Mails und E-Mail-Dienste.

(2) Die auf der Plattform zum jeweiligen Projektträger präsentierten Unterlagen stammen ausschließlich vom Projektträger selbst. Eine Prüfung sämtlicher präsentierter Unterlagen und Informationen durch die Plattformbetreiberin findet lediglich auf Plausibilität und Schlüssigkeit des Gesamtbildes statt. Die Plattformbetreiberin führt keine Due-Diligence-Prüfungen sowie ausführliche Bonitätsprüfungen von Projektträgern und deren handelnden Personen und allfälligen Sicherheiten(-gebern) durch. Alle Inhalte auf der Plattform wurden nach Erstellung und Aufbereitung der Projektseite vom Projektträger freigegeben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der jeweiligen Informationen – auch während der Laufzeit der Finanzierungsverträge – ist alleine der Projektträger verantwortlich. Die Plattformbetreiberin kann sich somit keine Aussage darüber erlauben, ob die Informationen und Angaben der Projektträger zutreffend sind und der Wahrheit entsprechen. Eine Überprüfung der Projektträger, der handelnden Personen sowie der Investitionsprojekte vor Ort durch die Plattformbetreiberin ist ausgeschlossen.

(3) Die technische Bereitstellung von Informationen auf der Plattform und die Möglichkeit des Vertragsschlusses über die Plattform stellen weder eine Empfehlung oder Anlageberatung, noch eine Rechts- oder Steuerberatung durch die Plattformbetreiberin dar. Die Plattformbetreiberin ist ausschließlich vermittelnd tätig. Im Speziellen prüft die Plattformbetreiberin auch nicht, ob und in welchem Umfang eine Veranlagung oder ein Wertpapier für einen Nutzer wirtschaftlich sinnvoll ist und den Anlagezielen des Nutzers entspricht. Die Einschätzung und Entscheidung über die Eignung eines jeweiligen Investments werden unabhängig und eigenverantwortlich vom Nutzer selbst getroffen. Nutzern wird vor Abschluss von Finanzierungsverträgen dringend geraten, sich in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht von hierfür geeigneten Vertretern der jeweiligen Berufsgruppe beraten zu lassen.

(4) Der Erwerb von Veranlagungen und Wertpapieren ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Beachten Sie, dass Projekte bzw. Projektträger auch scheitern und insolvent (zahlungsunfähig) werden können. Kommt es – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation eines Projektträgers oder führt die Befriedigung einer Forderung einschließlich der Befriedigung der fälligen Ansprüche zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung des Projektträgers, erfolgt eine Befriedigung des Investors erst dann, wenn sämtliche andere, nicht gleichrangige Gläubiger zuvor vollständig befriedigt worden sind. Im Falle einer Insolvenz ist der Totalverlust der Investition daher der Regelfall. Der Investor sollte daher ausschließlich Kapital investieren, das dieser über die Laufzeit der Veranlagung oder Wertpapiers nicht liquide benötigt und dessen Verlust er sich finanziell leisten kann. Zusätzlich sollte der Investor sein Kapital auf mehrere Projekte auf der Plattform bzw. mehrere Vermögensanlagen streuen (Risikominimierung). Nutzer sind dazu angehalten, die ausführlichen Risikohinweise auf der Plattform sowie die bereitgestellten Unterlagen zu beachten. Im Zweifelsfall sollte von einer Investition abgesehen werden.

(5) Die Nutzung der Plattform ist für die Nutzer unentgeltlich.

(6) Die Plattformbetreiberin bestimmt die Funktionen und die Beschaffenheit der Plattform und deren Ausgestaltung. Nutzer haben keinen Anspruch auf bestimmte Funktionen und Ausgestaltungen der Plattform.

(7) Für Leistungen, die im Auftrag des Nutzers/Anlegers oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, sowie für einen Anspruch der Plattformbetreiberin auf Ersatz von Aufwendungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(8) Die Plattformbetreiberin kann dem Nutzer exklusive Vorteile bei diversen Aktivitäten auf der Plattform gewähren. Diese exklusiven Vorteile sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung des exklusiven Vorteils-Guthabens ist nicht möglich. Die Plattformbetreiberin behält sich vor, ihre Marketingaktivitäten zu erweitern oder einzuschränken und weitere öffentliche Marketingaktivitäten mittels eines Anreizsystems in Form von exklusiven Vorteilen zu bewerben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe von exklusiven Vorteilen. Die Plattformbetreiberin behält sich vor, die Vergabe von exklusiven Vorteilen auszusetzen oder gänzlich einzustellen.

(9) Bei Anzeichen einer missbräuchlichen Verwendung der Plattform, insbesondere bei Nicht-Zahlung der nach den jeweiligen Vertragswerken zu leistenden Investitionsbeträgen, Investitionen von Nutzern mit Wohnsitz außerhalb von Österreich, in Ausnahmefällen in der EU bzw. bei Nicht-Bekanntgabe von Wohnsitzverlegungen nach Abschluss von Verträgen über die Plattform und bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungen, behält sich die Plattformbetreiberin das Recht vor, den Nutzer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der Plattform auszuschließen und zuständige Behörden davon in Kenntnis zu setzen.

(10) Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria ist berechtigt, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen vom Erwerb weiterer über die Plattform angebotener Veranlagungen auszuschließen. Dies beeinträchtigt nicht die Abwicklung der bereits getätigten und bestehenden Investitionen eines Nutzers.

(11) Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria hat das Recht, die angebotenen Leistungen jederzeit zu reduzieren, zu erweitern oder auf andere Art zu ändern, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder der Plattformbetreiberin sowie den Nutzern der Plattform erhebliche steuerliche bzw. rechtliche Nachteile entstehen. Eine diesbezügliche Pflicht seitens der Plattformbetreiberin besteht jedoch nicht. Den Nutzern der Plattform werden Leistungsänderungen rechtzeitig vor deren Inkrafttreten per E-Mail oder auf der Plattform zur Kenntnis gebracht.

(12) Soweit auf der Plattform per Links zu Webseiten Dritter verwiesen wird, wurden diese fremden Inhalte bei der erstmaligen Verlinkung daraufhin überprüft, ob durch sie eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Inhalte im Nachhinein von den jeweiligen Dritten verändert werden. Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria überprüft die Inhalte der verlinkten Webseiten nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Nutzern der Plattform wird empfohlen, sich in Eigenverantwortung über die verlinkten Seiten sowie über die geltenden AGB und Datenschutzhinweise der jeweiligen Dritten zu informieren.

4. Ablauf der Investition

(1) Die Investition setzt die Registrierung eines Nutzers voraus. Der registrierte Nutzer kann sodann, während der öffentlichen Angebotsphase einer Emission, über die Plattform SENSUS PURA Austria mittels der Funktion “Investieren“ ein Angebot zum Erwerb einer Veranlagung in der Form eines alternativen Finanzierungsinstrument gegenüber dem Projektträger abgeben. Das verbindliche Angebot setzt voraus, dass der Nutzer die im Investitionsprozess erforderlichen Angaben ausfüllt und die Schaltfläche „Investition abschließen“ am Ende des Formulars anklickt.

(2) Die beabsichtigte Investition ist abgeschlossen, nachdem im Rahmen des Investitionsprozesses auf der Plattform ein Betrag seitens des Investors gewählt und gegebenenfalls die notwendige Eigenerklärung über die Höhe des gewählten Betrages abgegeben wurde sowie die gesetzlichen Informationspflichten, der Finanzierungsvertrag und sämtliche weitere für den Investitionsprozess relevante Dokumente, Unterlagen und Angaben akzeptiert wurden; weiters die Zahlung auf das Treuhandkonto beim Zahlungsdienstleister eingegangen ist und der Nutzer eine entsprechende Bestätigung über den Abschluss eines Investments per E-Mail erhält. Die Annahme des Angebots wird die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria oder der Projektträger dem jeweiligen Anleger über die Plattform in Textform bestätigen (Postfachnachricht). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. Die Veranlagungen werden nicht verbrieft.

(3) Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria wird nicht Vertragspartner, sondern vermittelt nur das Geschäft über den Erwerb der Veranlagung.

(4) Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria weist darauf hin, dass ggf. Steuern aus Erträgen anfallen können, die der Nutzer als Investor selbstständig zu versteuern hat.

(5) Der Projektträger als Emittent behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angebote der Investoren ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Investor hat daher keinen Rechtsanspruch auf Annahme seines Angebots.

(6) Bei Annahme des Angebots seitens des Projektträgers als Emittent hat der Investor als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und des Fernfinanzdienstleistungsgesetzes das Recht, binnen 14 Tagen vom Finanzierungsvertrag zurückzutreten.

(7) Ferner gilt bei Investitionen das “Zuteilung nach Eingang” Prinzip, wonach die Plattform SENSUS PURA Austria als Technologiepartner berechtigt ist, bedingt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Veranlagung und der Annahme durch den Projektträger, Anlegern zu erklären, dass der Erwerb von Veranlagungen aufgrund des Prinzips nicht mehr möglich ist und getätigte Investments wieder zu stornieren (Zuteilung).

(8) Als Zahlungsarten stehen dem Investor nach Möglichkeit sowohl Banküberweisung, Lastschrift, Gutscheine und Bonus aus exklusiven Vorteilen , als auch die Sofortüberweisung zur Verfügung. Zahlungen werden ausschließlich über Treuhandkonten – unter Zwischenschaltung eines externen Zahlungsdienstleisters – abgewickelt. Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria nimmt selbst zu keiner Zeit Zahlungen entgegen und/oder vor. Die Plattformbetreiberin ist berechtigt, Zahlungsanweisungen der Nutzer als Investor als auch des Projektträgers als Emittent entsprechend an den Treuhänder weiterzuleiten.

(9) Der Kaufvertrag über den Erwerb der Veranlagung (Zeichnung) steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Anlagebetrag des Anlegers fünf Tage nach Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist des Anlegers nicht auf dem vereinbarten Empfängerkonto eingegangen ist. Die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria behält sich vor, über diesen Zeitpunkt hinweg, Anleger auf deren Zahlungsverpflichtung gesondert hinzuweisen.

(10) Überweisungen des Projektträgers erfolgen auf das Konto des Investors. Der Zahlungsdienstleister führt die Auszahlung nach Beantragung des Nutzers auf dessen im Profil angegebene und verifizierte Bankverbindung durch.

(11) Sollte es trotz der Aufforderungen nicht möglich sein, eine entsprechende Zahlung an den Nutzer/Anleger durchzuführen, so hat der Projektträger die Möglichkeit, nicht auszahlbare (Teil-)Beträge unverzinst bei der am Sitz des Projektträgers zuständigen Hinterlegungsstelle für den Anleger, unter Verzicht auf das Rücknahmerecht, zu hinterlegen oder den geschuldeten Betrag auf ein Treuhandkonto mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen. Der Anleger erwirbt dann einen Anspruch gegen den Treuhänder auf Auszahlung des hinterlegten Betrages. Dieser Anspruch verjährt gemäß § 1480 ABGB.

(12) Im Falle einer Insolvenz eines Projektträgers übernimmt die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria weder die Insolvenzanmeldung der Forderungen der Investoren, noch wird die Plattformbetreiberin (Rechts-)Empfehlungen und Meinungen zu einem Insolvenzverfahren aussprechen. Die Plattformbetreiberin kann ihr vorliegende Informationen zum Insolvenzverfahren an die Investoren übermitteln. Ein Anspruch auf Informationsbeschaffung und (rechtlichen) Beistand für die Investoren durch die Plattformbetreiberin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eines Projektträgers ist ausgeschlossen. Die Investoren sind angehalten, ihre Forderungen selbstständig geltend zu machen. Den Investoren wird die Vertretung durch einen geeigneten Vertreter der Berufsgruppe empfohlen.

(13) Zum Zwecke einer etwaigen, rechtmäßigen Steuerabfuhr von Kapitalerträgen ist die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria berechtigt, die hierfür notwendigen Informationen dem Projektträger oder deren externen Dienstleistern zur Verfügung zu stellen.


 

5. Kommentare auf der Plattform

(1) Jegliche Art von Kommentaren, Äußerungen und Meinungsbekundungen als auch Informationen und Dokumente, welche im Rahmen der auf der Plattform SENSUS PURA Austria zu Blogs und Projektträgermeldungen bereitgestellten Kommentarfunktionen veröffentlicht werden und gegen geltende Gesetze verstoßen oder anderweitig unangemessen sind, insbesondere rassistischen, pornographischen, beleidigenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalts, sind nicht gestattet. Verstöße gegen diese Vorschrift können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers gegenüber der SENSUS PURA Austria, zur Richtigstellung und/oder Löschung der betroffenen Beiträge und/oder zum sofortigen Ausschluss bzw. zu einer eingeschränkten Nutzung der Plattform führen. Die SENSUS PURA Austria behält sich vor, Nutzern vorerst eine Abmahnung auszusprechen, wiederholte Äußerungen im Sinne dieser Vorschriften ab sofort zu unterlassen sowie den Nutzer bei abermaligem Missbrauch dieser Bestimmungen sodann mit sofortiger Wirkung von der Plattform auszuschließen bzw. die Nutzung der Plattform einzuschränken. Die SENSUS PURA Austria behält sich auch vor, Investoren die Kommentarfunktion zu sperren.

(2) Nutzer sind verpflichtet, Rechtsverstöße, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, ruf- oder geschäftsschädigende Äußerungen, sittenwidrige Ausdrücke oder persönliche Angriffe gegen andere Nutzer, den emittierenden Projektträger, die SENSUS PURA Austria oder Dritte sowie Inhalte mit werbendem oder kommerziellem Charakter zu unterlassen.

(3) Die auf der Plattform SENSUS PURA Austria veröffentlichten Fragen der Nutzer und Antworten der Projektträger werden von der SENSUS PURA Austria grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung der Plattformbetreiberin dar. Die SENSUS PURA Austria behält sich vor, Beiträge und Kommentare nicht zu veröffentlichen und/oder zu löschen.

(4) Der Nutzer stellt die SENSUS PURA Austria von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der SENSUS PURA Austria wegen einer Pflicht- oder Rechtsverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Verletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind in einem etwaigen Rechtsstreit insbesondere auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung seitens der SENSUS PURA Austria.


 

6. Verfügbarkeit der Plattform

(1) Die SENSUS PURA Austria ist stets bemüht, die umfassende Verfügbarkeit der Plattform zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit kann aus technischen Gründen nicht gewährt werden. Sofern die Verfügbarkeit der Plattform und der damit verbundenen Leistungen aufgrund von Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen vorübergehend eingeschränkt ist, wird diese Einschränkung dem Nutzer angezeigt. Die SENSUS PURA Austria ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit der Plattform vorübergehend einzuschränken, wenn dies aus Kapazitätsgründen, aus Gründen der Sicherheit oder zur Durchführung sonstiger technischer Maßnahmen notwendig ist.

(2) Auch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der SENSUS PURA Austria können vorübergehend zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit der Plattform führen. Seitens des Nutzers kann es durch mangelnde technische Ausstattung und/oder mangelnde Datenqualität über das Internet zu entsprechenden Einschränkungen kommen. Für technische Schwierigkeiten im Einflussbereich des Nutzers oder eines Dritten übernimmt die SENSUS PURA Austria keine Haftung.

7. Geheimhaltung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche über die Plattform einsehbaren Informationen über die Projektträger sowie die zur Verfügung gestellten Finanzierungsverträge, einschließlich etwaiger Sicherheiten- und Treuhandvereinbarungen, beziehungsweise alle weiteren, nicht der Öffentlichkeit bzw. nicht registrierten Nutzern zugänglichen Dokumente, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen, außer die SENSUS PURA Austria erteilt ihre Zustimmung. Diese Verpflichtung gilt unbefristet auch über die zeitliche Nutzung der Plattform hinaus sowie auch bei Beendigung dieses Nutzungsvertrages fort.

(2) Diese Informationen, insbesondere Unternehmensmeldungen und -berichte, dürfen nur für die mit der Plattform verfolgten und in diesen AGB genannten Ziele sowie zur rechtmäßigen Abwicklung der Finanzierungsverträge genutzt werden.

(3) Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Registrierung dem Nutzer und/oder allgemein bekannt sind und/oder durch eine „Social-Sharing-Funktion" auf der Plattform des Betreibers gekennzeichnet sind und/oder dem Nutzer später ohne Verletzung der angeführten Geheimhaltungspflicht bekannt werden.

(4) Eine allfällige Beweislast für das Vorliegen eines vorgenannten Ausnahmefalls liegt beim Nutzer.

(5) Verstöße gegen diese Vorschrift können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers sowie zum sofortigen Ausschluss und/oder zur eingeschränkten Nutzung der Plattform führen.

8. Laufzeit und Kündigung

(1) Der für die Nutzung der Plattform eingegangene Nutzungsvertrag wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die zu berücksichtigende Kündigungsfrist liegt bei 10 Werktagen. Sollte der Nutzer noch über aufrechte Verträge mit Emittenten verfügen, kann eine Kündigung des Nutzungsvertrages vom Nutzer erst nach Ablauf der Vertragsdauer mit dem Projektträger ausgesprochen werden.

(2) Die Kündigung hat der Nutzer schriftlich per Post oder per Mail an die auf der Plattform bekannt gegebene Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse zu übersenden.

(3) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Durch die Kündigung des Nutzungsvertrages erlischt die Befugnis des Nutzers, die Plattform der SENSUS PURA Austria zu nutzen.


 

9. Schad- und Klagloshaltung

(1) Die Nutzer halten die Plattformbetreiberin SENSUS PURA Austria für sämtliche Ansprüche schad- und klaglos, die Dritte gegenüber der Plattformbetreiberin geltend machen, insbesondere aufgrund einer Verletzung von Rechten durch den Nutzer durch auf der Plattform veröffentlichte Inhalte und/oder durch dessen Nutzung der über die Plattform zur Verfügung stehenden Leistungen und Services.

(2) Der Nutzer übernimmt in diesem Zusammenhang auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung der Plattformbetreiberin, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, zumindest in gesetzlicher Höhe. Dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Nutzers zurückzuführen ist.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, der Plattformbetreiberin für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Plattformbetreiberin gegenüber dem Nutzer bleiben unberührt.

10. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung der persönlichen Daten des Nutzers erfolgt unter strikter Wahrung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen hierzu können der Datenschutzerklärung auf der Plattform entnommen werden.

(2) Darüber hinaus unterliegt die Plattformbetreiberin der Verpflichtung, im Falle einer gesetzlichen Vorschrift, einer behördlichen Anordnung oder eines amtlichen Ermittlungsverfahrens, die betroffenen Daten der jeweiligen Behörde zur Verfügung zu stellen. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten innerhalb der SENSUS PURA Austria Unternehmensgruppe ist ausdrücklich gestattet.

(3) Dies betrifft ausschließlich folgende Daten von Nutzern: Profildaten (diese sind: Name, Titel, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefonnummer, Lichtbildausweis, Kontodaten, Angaben zu Erfahrungen und Kenntnissen), Investitionsdaten, SENSUS PURA Konto, exklusives Vorteils-Konto, die an die SENSUS PURA Austria Unternehmensgruppe übermittelt werden. Diese Zustimmung kann der Nutzer jederzeit per E-Mail an office@sensuspura.com widerrufen.

(4) Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, die bekanntgegebenen Daten stichprobenartig zu überprüfen.

(5) Der Nutzer hat jederzeit, maximal jedoch nur einmal pro Quartal, das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, sofern dies keinen sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen entgegensteht.

(6) Der Nutzer hat das Recht, eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien,

Tel.: +43 1 52 152-0, E-Mail: www.dsb.gv.at.


 

11. Schlussbestimmungen

(1) Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb des genannten Zeitraumes nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Nutzer akzeptiert.

(2) Diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen der Plattformbetreiberin und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Es gilt der Gerichtsstand der Plattformbetreiberin.

(3) Hat der Nutzer im Inland (Österreich) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen einen Vertragspartner nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(4) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An ihre Stelle tritt eine wirksame Bestimmung, welche dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Die Plattformbetreiberin erkennt den Internet Ombudsmann (Margaretenstr. 70/2/10, 1050 Wien, www.ombudsmann.at) als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle an.